Abwahlverfahren: FDP befürchtet finanziellen Schaden für Marklohe

PRESSEMITTEILUNG
Nr. 18/2015 vom 21.06.2015

FDP befürchtet finanziellen Schaden für Marklohe / Hille: „Das Instrument der Abwahl sollte mit Bedacht eingesetzt werden“

Marklohe. Aus gegeben Anlass äußert sich jetzt auch die FDP zum Abwahlverfahren von Marklohes Samtgemeindebürgermeister Volker Friemelt (parteilos). Der FDP fehlt für die Abwahl eine schlüssige Begründung. Sie befürchtet für die Samtgemeinde einen finanziellen Schaden.

„Das vom Samtgemeinderat eingeleitete Abwahlverfahren wirft im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern meiner Heimatgemeinde die Frage der Notwendigkeit auf“, so FDP-Kreis-Vizechef Jörg Hille (Oyle), „es fehlen greifbare Argumente und es stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.“ Bedenklich sei die aggressive Stimmung einiger Ratsmitglieder gegen den Samtgemeindebürgermeister, die dazu führe, dass auch gute Vorschläge des Hauptverwaltungsbeamten „aus Prinzip“ abgelehnt werden. Das sei aus Sicht der FDP nicht zielführend. „Wenn Marklohe als einzige Gemeinde im Kreis bei wichtigen Sachfragen ausschert, nur um ihren Bürgermeister vorzuführen“, so Hille, „dann stimmt etwas nicht.“ Seinerzeit hätte Friemelt haushoch gegen drei Mitbewerber die Wahl zum Samtgemeindebürgermeister gewonnen. Die Bürger hätten Anspruch darauf, dass ein so eindeutiges Wählervotum für einen Hauptverwaltungsbeamten auch respektiert werde. „In der Politik haben auf allen Ebenen Vertrauensschutz und Kontinuität eine hohe Bedeutung“, argumentiert FDP-Kreis-Chef Heiner Werner (Nienburg).

„Der Gesetzgeber hat den Gemeinden mit der Möglichkeit einer Abwahl ein Instrument an die Hand geben, um in besonders krassen Fällen handeln zu können“, so Hille, „dieses Instrument sollte jedoch mit Bedacht eingesetzt werden.“ Begründet wäre die Abwahl eines Bürgermeisters, wenn ihm schwere Fehler und Versäumnisse vorzuwerfen wären. „Im vorliegenden Fall liegen aber keine Erkenntnisse über Personen- und Sachschäden, pflichtwidriges Verhalten oder ähnliches vor“, so Hille. Fraglich sei deshalb, ob eine Abwahl Sinn mache.

„Der Imageschaden für Marklohe ist jetzt schon enorm“, so Hille, „der finanzielle Schaden kommt aber erst noch.“ Mindestens 10.000 Euro Kosten werden durch das Abwahlverfahren verursacht. Geld, das die Samtgemeinde nicht hat. „Die Bürger werden zur Urne gerufen, obwohl bei dieser Sachlage unklar ist, ob das notwendige Quorum zur Abwahl erreicht wird“, so Hille, „das erhöht die Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit, was auch negativ auf die Nachbargemeinden abstrahlt. Das ist wirklich schade.“ Der enorme Einsatz von Zeit und Energie, der derzeit durch das Abwahlverfahren gebunden wird, sollte aus Sicht der FDP in Zukunft besser in eine positive Außendarstellung der Samtgemeinde investiert werden.

Ein Kostenproblem sieht die FDP auch bei einer „erfolgreichen“ Abwahl. „Insgeheim geht es bei der Fristsetzung des Verfahrens auch um die Versorgungs- und Pensionsansprüche“, macht Hille deutlich, „möglicherweise gehen hier einige in der Samtgemeinde davon aus, dass Friemelt dann einige Dienstmonate zur Erfüllung der Pensionsvoraussetzungen fehlen.“ Aus Sicht der FDP könnte die Samtgemeinde hier „Schiffbruch erleiden“. Andernorts gäbe es Beispiele, die eine vorherige Tätigkeit in beamtenähnlichen Bereichen als so genannten Vorbereitungsdienst anerkennen und so eben doch einen Pensionsanspruch begründen auch wenn die eigentliche Zeit im Beamtenverhältnis nicht ausreicht. Da Friemelt schon viele Jahrzehnte als Angestellter im Kommunalverwaltungsbereich beschäftigt ist und dort beamtenähnliche Tätigkeiten ausgeführt hat, ist anzunehmen, dass bei einer juristischen Abwägung eben doch ein nicht unerheblicher Pensionsanspruch begründet ist.

„Es wäre nicht das erste Mal, dass die Samtgemeinde Marklohe eine Niederlage vor Gericht erleiden würde“, macht Hille deutlich, „die Rückzahlung von knapp 200.000 Euro Fördermitteln nebst Zinsen beim Kindergartenbau ist ein mahnendes Beispiel hierfür.“ Verantwortlich für diesen teuren finanziellen Fehltritt der Samtgemeinde ist übrigens der gesamte Samtgemeinderat höchstselbst“, so Hille, „ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist mehr als ein Flüchtigkeitsfehler. Der jetzige Samtgemeindebürgermeister kann hierfür, weil seinerzeit noch gar nicht im Amt, rein gar nichts.“

Eine Abwahl würde für die Kommune vermutlich bedeuten, dass drei Monate volle Bezüge, fünf weitere Jahre Bezüge in Höhe von 71,75 % der bisherigen Bezüge und danach Pensionsansprüche in nicht unerheblicher Höhe finanziert werden müssten. „Das Ganze bewegt sich im sechsstelligen Bereich“ so Hille, „daneben müsste die Samtgemeinde auch noch den neuen Bürgermeister voll alimentieren und niemand weiß, ob dieser Bürgermeister dann soviel besser ist.“ „Uns ist es wichtig, dass die Samtgemeinde Marklohe als wichtiger Teil des Landkreises und Nachbargemeinde der Kreisstadt Nienburg wieder in ruhigere Gewässer kommt“, so FDP-Kreis-Chef Heiner Werner, „die Markloher Politik und Verwaltung müssen wieder ein Stützpfeiler der Mittelweserregion werden.“