Viele Kreis-Nienburger bangen um Reisekosten
Nienburg / Internet. Im Rahmen einer Online-Konferenz diskutierte der Kreisvorstand der Nienburger FDP das Vorhaben der Bundesregierung zur geplanten Gutscheinregelung für bereits gebuchte Reisen und Kulturveranstaltungen. Auch viele Kreis-Nienburger sind aufgrund der Corona-Beschränkungen hiervon betroffen.
Einigkeit bestand im Kreisvorstand, dass der Antragsentwurf von Katharina Willkomm (Düren), Sprecherin für Verbraucherschutz der FDP-Bundestagsfraktion, auf eine faire Balance zwischen den Interessen der Veranstalter und der Verbraucher abzielt. Der Antrag sieht vor, dass die Unternehmen ihren Kunden Gutscheine zur Nachholung der ausgefallenen Reisen bzw. Events anbieten können.
„Gerade mit Blick auf die betroffenen Unternehmen im Kreis Nienburg sind die Gutscheine ein sinnvolles Instrument, um zu verhindern, dass Veranstalter in die Insolvenz getrieben werden“, meint FDP-Kreis-Vize Dr. Bernd Leweke (Husum). Allerdings werde diese Lösung nicht jedem Verbraucher leichtfallen. Viele dürften aufgrund ihrer persönlichen Situation auf die kurzfristige Rückerstattung angewiesen sein. „Außerdem ist die Erstattung bezahlter Beträge vor dem Hintergrund der Krise gültige Rechtslage“, so Leweke. „Folglich muss der Bund auch hier gewährleisten, dass die Verbraucher nicht in die Lage kommen, ein mögliches Insolvenzrisiko der Veranstalter tragen zu müssen“, betont der Kreisvorsitzende Heiner Werner (Nienburg).
Der FDP-Antrag fordert außerdem, dass die Gutscheine nicht personengebunden sein dürfen und keine Extragebühren bei Ausgabe oder Einlösung entstehen dürfen. Auf Ablehnung stieß in der Gesprächsrunde, dass die Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Rechtsgrundlage für Zwangsgutscheine schaffen will. Dort ist zwar ebenfalls eine Rückerstattung vorgesehen, allerdings erst nach dem 31.12.2021. Die Unsicherheit, ob das Unternehmen dann noch existiert, ist der FDP zu groß. Die betroffenen Verbraucher sollen selbst entscheiden dürfen, welche Lösung für sie die geeignetste ist.
Gerade jetzt wünscht sich die FDP einen intensiven Bürger-Dialog, gerne über die digitalen Kanäle wie Facebook, per E-Mail oder über die Homepage www.fdp-nienburg.de. Die Meinungen der Bürger sollen hierbei noch aktiver in die Meinungsfindung- und bildung einfließen.
Hallo,
Wir selbst sind in der Situation eine Reise gebucht zu haben und diese nun nicht antreten zu können. Aufgrund von Kurzarbeit und Jobwechsel können wir nicht sagen, wann wir das nächste mal die Gelegenheit haben zu verreisen. Dann kämen da noch persönliche Gründe dazu die eine Reise nur in dem gebuchten Zeitraum möglich machen. Für uns wäre also die Rückerstattung der Reisekosten die einzige Option. Eine erneute Buchung käme für uns erst ein paar Jahre später in Frage und da ist die Angst zu groß, dass das Unternehmen diese Krise nicht überstehen wird.
Sehr geehrte Frau Fischer,
Ihre individuelle Situation bestätigt unsere Auffassung. Grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Gutscheinregelung, weil auch wir nicht möchten, dass viele Reiseveranstalter in die Insolvenz getrieben werden. Hier geht es auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen, hinter denen immer Einzelschicksale stehen.
Geltende Rechtslage ist jedoch, dass Verbraucher im vorliegenden Krisenfall einen Rückerstattungsanspruch haben. Ihre persönlichen Verhältnisse zeigen, dass nicht alle die Möglichkeit haben, ihre Urlaubsreise einfach umplanen zu können. Ihre Bedenken, dass bei der Gutscheinlösung eine spätere Einlösung aufgrund einer Insolvenz des Veranstalters gar nicht mehr möglich ist, sind nicht von der Hand zu weisen. Aus diesem Grund fordern wir die Wahlfreiheit zwischen beiden Möglichkeiten.
Dr. Bernd Leweke
Stv. Kreisvorsitzender FDP Nienburg