In Schulen und Kitas nicht erst bei Symptomen testen
Im Rahmen seiner jüngsten Online-Konferenz äußerte der Kreisvorstand der Nienburger FDP Bedenken gegenüber der Weisung aus dem Hannoveraner Ministerium, den Präsenzunterricht in den Schulen vollumfänglich aufrecht zu erhalten. „In den Schulen besteht ein hohes Infektionsrisiko für SchülerInnen und Lehrpersonal und damit indirekt auch für deren Angehörige. Hier vermissen wir die Fürsorgepflicht des Staates“, betont FDP-Kreis-Chef Heiner Werner (Nienburg).
Deshalb fordert die FDP Nienburg, den Unterricht verstärkt in Hybrid-Form durchzuführen. Der konkrete Vorschlag: in der Kernzeit von 8 bis 13 Uhr soll der Unterricht mit einem Teil der SchülerInnen in Präsenzform stattfinden. Der andere Teil nimmt über Streaming von zuhause teil. Positiver Nebeneffekt ist, dass damit auch das Gedränge in den Schulbussen reduziert werde. „Der Teil der SchülerInnen, der zuhause über keine technischen Mittel zur Teilnahme verfügt, persönliche Unterstützung benötigt oder einfach keine andere Betreuungsmöglichkeit findet, muss am Präsenzunterricht teilnehmen. Ab einem Inzidenzwert von 100, der im Landkreis derzeit erfreulicherweise nicht überschritten wird, halten wir die Teilung der Schülergruppen für unumgänglich“, fordert FDP-Kreis-Vize Dr. Bernd Leweke (Husum). Klar sei, dass dieses Modell eine Ausstattung der Unterrichtsräume mit Laptops bzw. Tablets mit Kamera und Mikrofon erfordere. Ebenso müssten Leihgeräte für die SchülerInnen bereitgestellt werden, die sich eine solche Ausstattung aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Bei bestätigten Corona-Infektionen muss eine Quarantäne angeordnet werden, und zwar nicht nur für die betroffenen SchülerInnen, sondern auch für alle Kontaktpersonen, nicht nur deren Sitznachbarn. Für Lehrpersonal fordert die FDP regelmäßige, anlasslose und kostenfreie Schnelltests, um eine Quarantäne bzw. die Zeit des Distanzlernens möglichst kurz zu halten. Die Position der Behörden, nur bei auftretenden Symptomen zu testen, sei inakzeptabel. Das Gleiche gelte für das Betreuungspersonal der Kitas und Kindergärten. Es gehe nicht nur um die Vermeidung von Infektionen, sondern auch um die Verhinderung von zusätzlichen Betreuungsproblemen bei betroffenen Eltern, heißt abschließend in einer Mitteilung der Partei.